Art Brought to LifeIm Schuljahr 2009/2010 startet unser Comeniusprojekt.
Das Projekt „Art Brought to Life“ erfolgt in Zusammenarbeit mit folgenden 6 Nationen:
1. Spanien
2. Großbritannien
3. Finnland
4. Ungarn
5. der Türkei und
6. Deutschland.
 Inhalt des 2-jährigen englischsprachigen Projektes von August 2009 – Juli 2011 (Dauer) ist die Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen Kunstwerken auf sehr unterschiedliche Weise und in möglichst vielen Fächern; (geplante Aktivitäten)z.B.:
Deutsch bzw. Muttersprache des Comeniuspartners: kreatives Schreiben
Englisch: kunsthistorische Recherchen zu den Kunstwerken, Rollenspiel
Musik: rhythmische und musikalische Kompositionen
Kunst: kunsthistorische Recherchen zu den Kunstwerken, künstlerische Umsetzung in Form einer Performance, Schwarzlichttheater
Sport: Tanz oder Akrobatik, Umsetzung evtl. gemeinsam mit Kunstfachbereich (tänzerische) Performance etc.
Informatik: eTwinning, Informationen austauschen, kommunizieren, Fotobearbeitung, Filmbearbeitung, Ergebnisse und Prozesse evaluieren, Internet-Recherchearbeiten, etc..
Am Anfang des normalen Fachunterrichts, der AG oder des Workshops im regulären Schulalltag steht immer ein nationales und internationales Kunstwerk, das zum Leben erweckt werden soll.
Die Auswahl der nationalen Kunstwerke erfolgt durch die SchülerInnen, die es an ein Comenius-Partnerland weitergeben. Das entsprechende Land erhält somit einen internationalen Stimulus und arbeitet zudem an seinem selbst gewählten nationalen Kunstwerk. Bei den geplanten internationalen Workshops in Ungarn und der Türkei, werden die jeweiligen nationalen und international bearbeiteten Kunstwerke hintereinander präsentiert. Im Anschluss werden jeweils gemischtnationale Workshops von je 3 Partnerländern zu den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Performance angeboten.
In Form einer Abschlusspräsentation zeigen die SchülerInnen ihre neu erarbeiteten Kunstwerke.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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